Dauer:
Die berechtigte Frage "Wie lange dauert einer Psychotherapie" läßt sich nicht allgemeingültig beantworten, da die Dauer natürlich vom
jeweiligen Krankheitsbild und Ihrer persönlichen Situation abhängt. Als Richtwert kann gesagt werden, daß eine
verhaltenstherapeutische
Psychotherapie in der Regel 12 bis 60 Sitzungen umfasst. Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.
Ablauf:
Vor Beginn der Therapie finden bis zu drei Sprechstunden und im Anschluss zwei bis vier so genannte probatorische Sitzungen statt. Im Rahmen dieser
können Sie ausführlich Ihre Problematik und Ihre Wünsche schildern. Diese Sitzungen dienen unter anderem dem gegenseitigen Kennenlernen,
der Diagnostik, der Indikationsstellung, der Klärung von Zielen und dazu herauszufinden, ob man gut zusammen arbeiten kann.
Erst nach diesen Sitzungen entscheiden Sie gemeinsam mit der Therapeutin, ob Sie die Therapie durchführen wollen.
Dann wird die Bewilligung der Therapie beantragt.
Kosten
Die Kosten werden bei entsprechender Indikation in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. von den privaten
Krankenkassen/Beihilfe übernommen. Die Honorierung richtet sich für gesetzlich Versicherte nach der EBM, für Privatversicherte nach
der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Gebührenordnung für ärzte (GOä).
Gesetzliche Krankenkassen:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Für die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse muss einmal pro Quartal
Ihre Versichertenkarte eingelesen werden.
Bitte bringen Sie Ihre Karte daher gleich zur ersten Sprechstunde mit.
Private Krankenversicherungen:
Da wir approbierte psychologische Psychotherapeutinnen sind, werden in der Regel unsere Rechnungen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
Meist muss die Therapie im Vorfeld bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden, alle dafür erforderlichen Formulare erhalten
Sie auf Nachfrage bei Ihrer Versicherung. Wir sind Ihnen dann beim Ausfüllen behilflich. Nicht in allen Fällen erfolgt die Erstattung zu 100%.
Je nach Ihrem Vertrag kann eine Zuzahlung erforderlich sein.Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie persönlich und es obliegt Ihnen zu klären,
inwieweit Ihre Versicherung die Therapiekosten erstattet. Zu Ihrer eigenen Sicherheit erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer privaten
Versicherung nach der Kostenübernahme Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.
Selbstzahler:
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie persönlich, die Gebühren orientieren sich an der GOP/GOä.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt.